Hausordnung für die Nutzung des Bürgerhauses

Für den ordnungsgemäßen Betrieb im Bürgerhaus sind von den Benutzern bestimmte Regeln einzuhalten. Aus gegebener Veranlassung wird auf folgendes besonders hingewiesen:

1.

Für alle Fragen zum Betrieb des Bürgerhauses ist Frau Manuela Schönherr, Tel. 0152/01776720, zuständig. Sie hat das Hausrecht.

Wünsche des Benutzers oder Veranstalters sind mit Frau Schönherr rechtzeitig vorher abzusprechen. So z. B. Bestuhlung, Aufstellung von Geräten und Einrichtungsgegenständen, Benutzung des Aufzuges, Gebrauch der Spülmaschine.

2.

Entstandene Schäden jeglicher Art sind Frau Schönherr sofort zu melden. Bitte gehen Sie mit dem Gebäude, den Einrichtungsgegenständen und dem Mobiliar sorgsam und pfleglich um.

3.

Beachten Sie, dass nur wenige PKW-Stellplätze am Bürgerhaus zur Verfügung stehen und dass nur innerhalb der markierten Stellplätze geparkt werden darf. Die Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus muss jederzeit freigehalten werden.

4.

Abfallentsorgung: Der Abfall ist von den Benutzern selbst zu entsorgen. Abfallsäcke können bei den Wertstoffhöfen des Landkreises erworben werden. Glas ist über die Wertstoffcontainer zu entsorgen.

5.

Des Weiteren gilt, dass die Besucher nach Ende der Veranstaltung das Bürgerhaus zügig und ohne vermeidbaren Lärm verlassen müssen.

Ein Aufenthalt von Gästen im Außenbereich (insbesondere auf Vorplatz, Zufahrten, Freiflächen und im Umfeld des Gebäudes) ist nicht gestattet.

Rauchen ist ausschließlich in der östlichen Ecke des Grundstücks in dem hierfür vorgesehenen Bereich erlaubt. Das Mitnehmen von Getränken oder Speisen in den Raucherbereich ist untersagt. Die Außenflächen dürfen ausschließlich zum Rauchen in dem bezeichneten Bereich genutzt werden; eine darüber hinausgehende Nutzung ist nicht gestattet.

Der Mieter hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen und durch eine verantwortliche Aufsichtsperson sicherzustellen, dass diese Benutzungsbestimmungen von allen Teilnehmern der Veranstaltung eingehalten werden.

6.

Nach Beendigung der Veranstaltung sind die benutzten Räume wieder so zu verlassen, wie sie übernommen wurden. Benutzte Geräte und Einrichtungsgegenstände sind aufzuräumen bzw. an den vorgesehenen Platz zurückzustellen. Bei benutzten Kühlschränken sind die Stecker abzuziehen. 

7.

Vor Verlassen des Hauses sind alle Lichter zu löschen, die Fenster zu schließen und beim Verlassen des Hauses die Türen ordnungsgemäß abzuschließen.

8.

Für jede Veranstaltung ist vom Benutzer (Verein, Gruppe, Veranstalter) ein Verantwortlicher zu bestimmen, der die Einhaltung dieser Hausordnung überwacht und der gleichzeitig Ansprechpartner für Frau Schönherr ist.

9.

Die Rückgabe des Schlüssels erfolgt im Rahmen einer Begehung der benutzten Räume mit Frau Schönherr.

Die vorgenannten Regeln sollen dazu beitragen, dass jeder Benutzer das Bürgerhaus im aufgeräumten und ordentlichen Zustand vorfindet und es so seinem Nachfolger wieder hinterlässt.
Markt Winterhausen
Klaus Trunk
1. Bürgermeister